Subsidiaritätsprinzip

 

Unser aller Auftrag, Recht und Pflicht, dieses Prinzip anzuwenden!

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Krieg verzehrt, Friede ernährt

 

Auszüge aus dem Schriftstück/Dissertation von Herrn Peter Fitzek dem obersten Souverän im Königreich Deutschland zu Lutherstadt Wittenberg, sowie weiteren Professoren, Rechtswissenschaftler und Universitätsprofessoren im Deutschsprachigem Gebiet.

Hintergründe und Tatsachen der deutschen Rechtsordnung aus ganzheitlicher Sicht und das Prinzip der Subsidiarität

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  • Grundgesetz in den Artikeln 1, 2, 6, 9, 28 und 72 ff.
  • Die Schwierigkeiten begründen sich hauptsächlich am immer noch bestehenden verzinsten Schuldgeldsystem, auch wenn das den Juristen meist nicht klar ist.

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  • Aufgeweicht wurde Rom einerseits durch das sich entwickelnde Christentum und seine Lehre der Liebe. Ein weiterer Gegenpart zum römischen Imperium und dem imperialen Denken waren die germanischen Stämme. Hier lebten die Menschen in Sippen als größere Familienverbände, die in Dorfgemeinschaften eingebunden waren. Diese Dorfgemeinschaften wiederum standen untereinander in Verbindung und leisteten sich gegenseitig Hilfe und Beistand.

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  • Auch damit ist klar zu erkennen gegeben worden: Die größeren Gemeinschaften haben sich in den Dienst der kleineren Gemeinschaften zu stellen, und diese wiederum haben sich in den Dienst des Individuums zu stellen.

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  • Deshalb ist eine derartige Person im Königreich Deutschland lediglich "Staatsvolk" ohne nennenswerte Rechte und Pflichten. Sie wird jedoch dabei gefördert, sich Rechte und damit auch Pflichten zu erarbeiten, um zum "Staatsbürger" zu werden. Hat die Person sich diese Rechte erarbeitet, ist ihr Bewußtsein über ihren Daseinszweck so weit gewachsen, daß sie sich freiwillig, ohne des Stachels zu bedürfen, als soziales und fürsorgliches Wesen aus Liebe in die Gemeinschaft einbringt. So beginnt ihr Aufstieg in größere soziale Verantwortungsbereiche.
    Ihr Antrieb ist dann, mit einer gewissen inneren Reife, den Stand der Deme zu erreichen. Hier sind die Freiheiten, aber auch die Verantwortlichkeiten bei der Gestaltung der Welt, wieder um einiges größer.
  • Wenn jemand den Rückzug aus der bestehenden Ordnung aus Gewissensgründen tätigt und dabei gleichzeitig eigenverantwortlich eine bessere Ordnung im Dienst an Allen schafft, dann zeigt er klar, daß er bereit ist, subsidiär seiner Hilfsverpflichtung nachzukommen, und dann muß ihm nicht nur die Freiheit zur Schaffung einer besseren Ordnung gewährt werden, ja es ist ihm sogar dabei von den größeren sozialen Einheiten größtmögliche Hilfe bei dem Erneuerungsvorhaben zu leisten. So will es das Subsidiaritätsprinzip.

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  • Das Subsidiaritätsprinzip beinhaltet auch das Prinzip der Selbstverantwortung. Denn dadurch, daß es beinhaltet, daß Aufgaben jeweils bei der kleinsten Einheit verbleiben sollen und daß jeweils die Beweislast bei denen liegt, die dieser kleinsten Einheit ihre organisatorisch übergeordnete Tätigkeit anbieten oder auch aufnötigen wollen, um ihnen diese Tätigkeiten abzunehmen, ist es auch eine Aufforderung für die Übernahme größtmöglicher Eigenverantwortung.
  • Diese Prinzipien finden sich in der Reihenfolge in den Artikeln 1, 2, 6, 9 und 28 im Grundgesetz wieder. Im Grundgesetz war damit von Beginn an, auch ohne eine explizite Erwähnung, ein subsidiärer gemeinschaftlicher Aufbau verankert.

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  • Die Beweislast für eine Vorteilhaftigkeit der Inanspruchnahme von übergeordneten Rechten oder von Regelungsvorbehalten der größeren Gemeinschaft gegenüber der kleineren Gemeinschaft oder gegenüber dem Individuum liegen bei der jeweils größeren Gemeinschaft.
    Das Subsidiaritätsprinzip fordert also nicht von der kleineren Gemeinschaft oder vom Individuum, die Beweislast der Erfordernis zur Beibehaltung der dezentralen Lösung zu erbringen, die nämlich schon deren jeweiliges Recht ist. Stattdessen ist die größere Gemeinschaft in der Pflicht, sowohl eine größere Kompetenz, Effizienz und auch höhere Ziele im Fokus zu haben, will sie nicht mit dem Vorwurf der Anmaßung und Selbstüberschätzung konfrontiert werden.

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  • Das Subsidiaritätsprinzip ist kein Weisungsprinzip von oben nach unten, wie es sich z.B. in den Artikeln 25, 31, 37 des GG zeigt.
  • Im Königreich Deutschland kompensiert der Staat Marktversagen der bürgerlichen Gemeinschaft, indem er zur Versorgung der Bevölkerung Staatsbetriebe errichtet, wenn sich keiner in der Gemeinschaft findet, der diese Versorgung übernimmt. Er zieht sich aber wieder augenblicklich zurück, sobald die Versorgung durch ein Mitglied der bürgerlichen Gemeinde effizient erreicht wird und dies von den Menschen der Gemeinde gewünscht wird.

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  • Da es sich offenkundig zeigt, daß sich der ganze Sozialkörper in einer tiefen Funktionsstörung befindet, die sich auch immer weiter ausdehnt und damit das Gemeinwohl immer mehr gefährdet ist, sind Wir aufgrund des Subsidiaritätsprinzips aufgefordert, diesen mangelhaften Zustand durch unsere Unterstützung und Hilfe zu verbessern oder diesen gar so weit zu verändern, daß den eigentlichen Zielen der persona und der Gemeinschaften wieder Raum gegeben wird. Wir kompensieren damit das Versagen der menschlichen Gemeinschaft, was aufgrund des Subsidiaritätsprinzips nur wieder Unsere Pflicht ist. Das ist der Grund für die Schaffung des Königreiches Deutschland.

Das komplette Schriftstück Subsidiaritätsprinzip finden Sie hier.